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Kredit, Geld, FinanzdienstleistungDer Kredit, aus dem Lateinischen credere (glauben, vertrauen), stellt nach seinem Wortsinn in den Mittelpunkt der Transaktion die Rückzahlung, d.h. das Vertrauen darauf, dass der Schuldner den Betrag termingerecht zurückgeben wird. Diese Sichtweise, die die wichtigste Funktion der Kreditvergabe in einer Marktwirtschaft, die Gewinnerzielung und Verwertung des Kapitals durch Erzielung von Zinsen vernachlässigt, geht davon aus, dass sich der Kreditnehmer auf Grund der Großzügigkeit und des Vertrauens des Kreditgebers etwas "leihen" kann, mit dem eine aktuelle Notlage überbrückt wird. Not und Großzügigkeit, Dankbarkeit und Schuld, Vertrauen und Treue sind die Attribute dieser Transaktion, die das praemoderne Denken beherrschte und das Teilen und Abgeben in den Mittelpunkt stellte. In der Kreditdefinition des § 607 a.F. BGB, der die unentgeltliche Hingabe vertretbarer Sachen mit dem Ziel der Rückgabe betraf, fand sich diese Sichtweise bis ins heutige Jahrhundert noch aufbewahrt. Geld ist ein Mittel zur Allokation gesellschaftlichen Reichtums. In seiner einfachen Form stellt es sicher, dass Waren und Dienstleistungen anderen gegeben werden können und gleichwohl ihr "Wert" dem ursprünglichen Besitzer nicht vollends verloren geht. Geld ist Wertaufbewahrungsmittel, Tauschmittel und Kredit. Geld verwandelt Waren und Dienstleistungen aus beschränkt nutzbringenden individuellen Anlagegütern zu universell benutzbaren Werten. Geld stellt damit Kaufkraft oder besser "Erwerbskraft" dar, mit der ein universeller Zugang zu den auf der Welt produzierten und angebotenen Waren und Dienstleistungen entsteht. Als Kaufkraft bezeichnet man dabei alle geldähnlichen Möglichkeiten, Waren und Dienstleistungen zu erwerben, angefangen von den Münzen über das Notengeld bis zum Giralgeld und den Geldsurrogaten im elektronischen Zahlungsverkehr. Erst der Kredit macht Geld unumschränkt einsetzbar, indem die zeitlichen und personellen Fesseln von Produktion und Distribution überwunden werden. In der Form der Kreditaufnahme aktiviert der private Kreditnehmer zukünftiges Einkommen für aktuelle Bedürfnisse, in der Form von Sparen und Anlage gewährt er seiner Bank einen Kredit, um überschüssiges Geld bereitzustellen und den Zeit- und Inflationsverlust durch Zinszahlung kompensiert zu erhalten. Im Zahlungsverkehr überbrückt schließlich der Kredit als Wechsel oder Akzeptkredit, als letter of credit die Zeitspannen, die durch die Übermittlung von Geld verloren gehen und Sicherheit auch das Risiko der Nichtzahlung, während bei der Versicherung ein Kollektiv von Menschen einer Versicherungsgesellschaft Kredit dafür gibt, dass sie dieses Geld risikobezogen an die einzelnen zurückzahlt. Alle Finanzdienstleistungen beruhen somit auf dem Gedanken des entgeltlichen Kredits, der die Zeitdifferenzen zwischen Produktion und Konsumtion in einer marktwirtschafltichen Form kompensiert und kalkulierbar macht. Entscheidend ist im modernen Kreditgeschäft, dass eigene Kaufkraft deshalb zur temporären Nutzung an eine andere Person überlassen wird, damit diese entsprechend der Höhe des geliehenen Betrages sowie der Dauer der Nutzung ein Entgelt, nämlich den Zins, bezahlt. Kredit ist damit die Bereitstellung und Inanspruchnahme von Kaufkraft auf Zeit zur Erzielung von Zinsen. Mit der Entwicklung vom Kredit als Kapitalleihe hin zur Kreditdienstleistung als Teil eines umfassenden Beratungs- und Serviceangebots im Bankgeschäft wird eine Aufspaltung des Kreditmarktes in das Geschäft mit institutionellen Kreditnehmern (institutioneller Kredit) wie insbesondere dem Staat (z.B. Kommunalkredite) und mit größeren juristischen Personen und Unternehmen einerseits und Krediten an mittelständische Unternehmer und Privatpersonen, die für die Kredite direkt oder über eine Bürgschaft persönlich haften (Verbraucherkredit), sichtbar. Die tradionelle Aufteilung der Bankgeschäfte nach technisch definierten Bankprodukten ("Spar-"kasse, "Kredit"-Bank, "Hypotheken-"banken, "Giro-"zentralen) wurde durch eine an den Kundenbedürfnisse und -problemen ("Kundenorientierung") ausgerichtete Organisation und Denkweise abgelöst. Die klassische Unterscheidung nach der Art der Sicherheiten zwischen Hypothekenbanken, die grundpfandrechtlich gesicherte Realkredite, und Banken, die nur durch Personalsicherheiten abgesicherte Personalkredite vergeben, ebenso wie die Unterscheidung von Banken nach der Art der vergebenen Kredite wie "Teilzahlungsbanken" die nur Ratenkredite vergeben, gegenüber den Universalbanken, die das gesamte Kreditgeschäft betreiben, wird durch den Zielgruppenansatz abgelöst. Ratenkredit, Festkredit, Kreditkartenkredit, Überziehungskredit in der traditionellen Konsumfinanzierung, Hypothekenkredit, Bausparkonstruktionen und Lebensversicherungshypothek in der Baufinanzierung sowie Existenzgründer- und Kleingewerbekredite, Kreditlinien und Investitionskredite mit öffentlich geförderten Kreditprogrammen werden im Retailbanking zusammengefasst. Der traditionelle Geschäftskredit mit seinen vielfältigen Dienstleistungen im Zahlungsverkehr wie Garantien (letter of credit, Bankgarantie, Avalbürgschaft), Vorfinanzierung von Forderungen (Factoring) und Zahlungsverkehrsdienstleistungen (Devisen, Überweisungs- und Scheckverkehr) konzentriert sich auf größere Unternehmen und hat im Großkreditgeschäft eine von der Unternehmensbeteiligung kaum noch zu unterscheidende Form gefunden. Mit der Herausbildung des Retailbanking spaltet sich zunehmend das "Private Banking" mit den vermögenden Privatkunden ab, bei dem neben dem Schwerpunkt in der Kapitalanlage und Vermögensverwaltung aus dem Kreditbereich im wesentlichen nur die Baufinanzierung eine Rolle spielt. Diese ökonomische Tendenz hat sich auch im Anwendungsbereich des Verbraucherkreditgesetzes niedergeschlagen, das mit seiner Zusammenfassung des klassischen Konsumentenkredits mit der Eigenheimfinanzierung und den Existenzgründerdarlehen unter den gemeinsamen Begriff des "Verbraucherkredites" im wesentlichen das "Retailbanking" betrifft, wenngleich dort einerseits die willkürliche Grenze von € 50.000 eines geschützten Kreditvolumens in §3 Abs.1 Ziff. 2 VerbrKreditG sowie die Beschränkung auf den Zweck der Existenzgründung wesentliche Teile des personal ausgerichteten Mittelstandskredit ausschließt, andererseits die allein negative Abgrenzung zur gewerblichen Tätigkeit und das Fehlen einer Obergrenze auch die Vermögensverwaltung des private Banking mit einschließt. |
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Erzeugt: 03.02.02. Letzte Änderung: 08.02.04. Information zum Urheberrecht der angezeigten Inhalte kann beim Institut für Finanzdienstleistungen erfragt werden. Aus fehlenden Angaben kann kein Recht zur freien Nutzung der Inhalte abgeleitet werden. |
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